Zollabgaben-Referenz 2026

Zollgebühren &
Einfuhrumsatzsteuer

Alles über Zollsätze, Einfuhrumsatzsteuer und weitere Abgaben bei der Einfuhr in die Europäische Union.

Der Drittlands-Zollsatz

Der Zollsatz ergibt sich aus dem TARIC (Integrierter Tarif der EU) und wird anhand der Zolltarifnummer der Ware bestimmt. Er wird auf den Zollwert der Ware erhoben – das ist in der Regel der Transaktionswert (Kaufpreis + Frachtkosten bis zur EU-Grenze).

Durchschnitt EU

4,2 %

Gewichteter Durchschnittszollsatz

Spanne

0 – 48 %

Je nach Warengruppe

Agrarprodukte

~12 %

Höhere Sätze als Industriewaren

Einfuhrumsatzsteuer (EUSt)

Zusätzlich zum Zoll wird bei der Einfuhr die Einfuhrumsatzsteuer erhoben. Sie entspricht der inländischen Umsatzsteuer und wird auf den Zollwert + Zoll + ggf. Verbrauchsteuern berechnet.

Regulärer Satz

19 %

Standardsatz MwSt. Deutschland

Ermäßigter Satz

7 %

Lebensmittel, Bücher, Zeitschriften etc.

Berechnungsbeispiel

PositionBetrag
Warenwert (CIF)10.000,00 €
Zollsatz (5,0 %)500,00 €
Bemessungsgrundlage EUSt10.500,00 €
Einfuhrumsatzsteuer (19 %)1.995,00 €
Gesamt-Abgaben2.495,00 €

Sonderabgaben & Antidumping

Neben den regulären Zollsätzen und der EUSt können weitere Abgaben anfallen:

Antidumping-Zölle

Werden auf bestimmte Waren erhoben, die zu Dumpingpreisen in die EU eingeführt werden. Die Sätze variieren stark und sind länderspezifisch.

Ausgleichszölle

Kompensieren unrechtmäßige Subventionen des Herkunftslandes. Häufig bei Stahl, Aluminium und bestimmten Chemikalien.

Verbrauchsteuern

Fallen zusätzlich an bei: Alkohol, Tabak, Mineralöl, Kaffee, Alkopops und Energieerzeugnissen.

CBAM (ab 2026)

Der Carbon Border Adjustment Mechanism der EU erhebt eine CO₂-Abgabe auf bestimmte Importe (Stahl, Zement, Düngemittel, Aluminium, Strom, Wasserstoff).

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