Export-Dokumentation

Ausfuhrerklärung

Alles über die elektronische Ausfuhrerklärung, ATLAS-Ausfuhr und Ihre Pflichten als Ausführer.

Was ist eine Ausfuhrerklärung?

Die Ausfuhrerklärung (auch: Ausfuhranmeldung) ist ein Zolldokument, das bei der Ausfuhr von Waren aus dem Zollgebiet der EU beim zuständigen Zollamt abgegeben werden muss. Sie dient der Überwachung des Außenhandels, der Durchsetzung von Ausfuhrverboten und der Statistik.

Pflichtgrenze

1.000 €

Warenwert oder ab 1.000 kg Eigenmasse

Elektronisch via

ATLAS

Automated Tariff & Local Trade System

Ablauf der Ausfuhranmeldung

1
Ausfuhranmeldung über ATLAS

Der Ausführer oder sein Vertreter gibt die elektronische Ausfuhranmeldung beim zuständigen Ausfuhrzollamt ab.

2
Prüfung & Überlassung

Das Zollamt prüft die Angaben und erteilt die Überlassung in das Ausfuhrverfahren. Die Ware erhält den Status 'Ausfuhrware'.

3
Gestellung an der Ausgangszollstelle

Die Ware wird an der Ausgangszollstelle (z.B. Hafen, Flughafen, Grenzübergangsstelle) vorgeführt.

4
Bestätigung des Ausgangs

Die Ausgangszollstelle bestätigt den physischen Ausgang der Ware aus dem EU-Zollgebiet und sendet die EAD (Export Accompanying Document) Rückmeldung.

5
Ausfuhrnachweis / Ausgangsvermerk

Der Ausführer erhält den elektronischen Ausgangsvermerk als Nachweis für die umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferung (§ 4 Nr. 1a UStG).

Benötigte Angaben

EORI-Nummer des Ausführers
Zolltarifnummer (8- oder 11-stellig)
Warenbeschreibung
Statistischer Wert (in EUR)
Eigenmasse / Rohmasse (kg)
Bestimmungsland
Geschäftsart
Verkehrszweig an der Grenze
Lieferbedingungen (Incoterms)
Bewilligungsnummer (falls AEO/ZA)

Wichtig für die Tarifierung

Die korrekte Zolltarifnummer ist ein Pflichtfeld der Ausfuhranmeldung. Eine fehlerhafte Einreihung kann zu Verzögerungen, Bußgeldern oder strafrechtlichen Konsequenzen führen. Nutzen Sie unser Portal für die rechtssichere Bestimmung der Warennummer.

Warennummer für ATLAS bestimmen

Unsere KI bestimmt die korrekte 11-stellige Warennummer für Ihre Ausfuhranmeldung.