Was ist eine Ausfuhrerklärung?
Die Ausfuhrerklärung (auch: Ausfuhranmeldung) ist ein Zolldokument, das bei der Ausfuhr von Waren aus dem Zollgebiet der EU beim zuständigen Zollamt abgegeben werden muss. Sie dient der Überwachung des Außenhandels, der Durchsetzung von Ausfuhrverboten und der Statistik.
Pflichtgrenze
1.000 €
Warenwert oder ab 1.000 kg Eigenmasse
Elektronisch via
ATLAS
Automated Tariff & Local Trade System
Ablauf der Ausfuhranmeldung
Ausfuhranmeldung über ATLAS
Der Ausführer oder sein Vertreter gibt die elektronische Ausfuhranmeldung beim zuständigen Ausfuhrzollamt ab.
Prüfung & Überlassung
Das Zollamt prüft die Angaben und erteilt die Überlassung in das Ausfuhrverfahren. Die Ware erhält den Status 'Ausfuhrware'.
Gestellung an der Ausgangszollstelle
Die Ware wird an der Ausgangszollstelle (z.B. Hafen, Flughafen, Grenzübergangsstelle) vorgeführt.
Bestätigung des Ausgangs
Die Ausgangszollstelle bestätigt den physischen Ausgang der Ware aus dem EU-Zollgebiet und sendet die EAD (Export Accompanying Document) Rückmeldung.
Ausfuhrnachweis / Ausgangsvermerk
Der Ausführer erhält den elektronischen Ausgangsvermerk als Nachweis für die umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferung (§ 4 Nr. 1a UStG).
Benötigte Angaben
Wichtig für die Tarifierung
Die korrekte Zolltarifnummer ist ein Pflichtfeld der Ausfuhranmeldung. Eine fehlerhafte Einreihung kann zu Verzögerungen, Bußgeldern oder strafrechtlichen Konsequenzen führen. Nutzen Sie unser Portal für die rechtssichere Bestimmung der Warennummer.
Warennummer für ATLAS bestimmen
Unsere KI bestimmt die korrekte 11-stellige Warennummer für Ihre Ausfuhranmeldung.